Eine Hinterlegung ohne dem Gesetz entsprechende schriftliche Verständigung iSd § 17 Abs 2 ZustG entfaltet keine Rechtswirkungen und erlaubt eine Sanierung des damit unterlaufenen Zustellmangels nur nach Maßgabe des § 7 ZustG (Hinweis E 26.5.1997, 96/17/0063).Eine Hinterlegung ohne dem Gesetz entsprechende schriftliche Verständigung iSd Paragraph 17, Absatz 2, ZustG entfaltet keine Rechtswirkungen und erlaubt eine Sanierung des damit unterlaufenen Zustellmangels nur nach Maßgabe des Paragraph 7, ZustG (Hinweis E 26.5.1997, 96/17/0063).