Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/20/0290

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/13/0077 E 27. Februar 2001 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Hinterlegung ohne dem Gesetz entsprechende schriftliche Verständigung iSd Paragraph 17, Absatz 2, ZustG entfaltet keine Rechtswirkungen und erlaubt eine Sanierung des damit unterlaufenen Zustellmangels nur nach Maßgabe des Paragraph 7, ZustG (Hinweis E 26.5.1997, 96/17/0063).