Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2017/18/0357
Entscheidungsdatum
22.02.2018
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2017/18/0358
Ra 2017/18/0359
Ra 2017/18/0362
Ra 2017/18/0361
Ra 2017/18/0360
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/18/0301 E 23. Jänner 2018 RS 3
Stammrechtssatz
In der Rechtsprechung des VwGH ist keine (Mindest-)Dauer festgelegt worden, während derer eine Asylwerberin einen "westlichorientierten" Lebensstil gelebt haben muss, um davon ausgehen zu können, dass dieser ein wesentlicher Bestandteil ihrer Identität geworden ist. Diese Beurteilung erfordert stets eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017180357.L04
Im RIS seit
28.03.2018
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2018
Dokumentnummer
JWR_2017180357_20180222L04