Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/18/0301

Rechtssatz

In der Rechtsprechung des VwGH ist keine (Mindest-)Dauer festgelegt worden, während derer eine Asylwerberin einen "westlichorientierten" Lebensstil gelebt haben muss, um davon ausgehen zu können, dass dieser ein wesentlicher Bestandteil ihrer Identität geworden ist. Diese Beurteilung erfordert stets eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2017/18/0302

Ra 2017/18/0303

Ra 2017/18/0306

Ra 2017/18/0305

Ra 2017/18/0304

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017180301.L03