Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
2004/16/0238
Entscheidungsdatum
28.04.2005
Index
L34006 Abgabenordnung Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm
BAO §108;
LAO Stmk 1963 §86;
VwRallg;
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/16/0244 E 28. April 2005
Rechtssatz
Ist der Briefumschlag einer Eingabe in Verlust geraten und daher das Datum des Poststempels nicht mehr feststellbar, ist aber der Zeitpunkt der Aufgabe bei der Post für die Beantwortung der Frage der Rechtzeitigkeit der Wahrung einer Frist entscheidend, so hat die Behörde - sei es, dass die Partei die Wahrung der Frist, sei es, dass die Behörde den Ablauf der Frist behauptet - nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens auf Grund des Ergebnisses der Beweiswürdigung in freier Beweiswürdigung zu beurteilen, ob die Eingabe noch rechtzeitig zur Post gegeben worden ist oder nicht (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1184).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004160238.X08
Im RIS seit
31.05.2005
Zuletzt aktualisiert am
21.11.2017
Dokumentnummer
JWR_2004160238_20050428X08