Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ro 2017/07/0033
Entscheidungsdatum
22.11.2018
Index
81/01 Wasserrechtsgesetz
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2017/07/0034
Ro 2017/07/0035
Ro 2017/07/0036
Rechtssatz
Das Verfahren nach § 21a WRG 1959 ist ein eigenständiges und von einem Genehmigungsverfahren zu unterscheidendes Verfahren, das sich auf eine rechtskräftig erteilte Genehmigung bezieht und deren Änderung unter bestimmten Umständen möglich macht (vgl. VwGH 21.9.1995, 95/07/0037).Das Verfahren nach Paragraph 21 a, WRG 1959 ist ein eigenständiges und von einem Genehmigungsverfahren zu unterscheidendes Verfahren, das sich auf eine rechtskräftig erteilte Genehmigung bezieht und deren Änderung unter bestimmten Umständen möglich macht vergleiche VwGH 21.9.1995, 95/07/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017070033.J02
Im RIS seit
03.04.2021
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2021
Dokumentnummer
JWR_2017070033_20181122J02