Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2016/19/0351
Entscheidungsdatum
18.10.2017
Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2016/19/0353
Ra 2016/19/0352
Rechtssatz
Die verfahrensrechtliche Sonderbestimmung des § 10 Abs. 3 BFA-VG 2014 geht allfälligen zivilrechtlichen Obsorgebetrauungen im Rahmen einer Interimskompetenz nach den §§ 207 ff. ABGB als lex specialis vor. Die asylrechtliche Vertretungsregelung soll den Mangel einer gesetzlichen Vertretung im Verfahren vorläufig bis zur pflegschaftsgerichtlichen Obsorgeübertragung beheben. Damit wird Kontinuität und verfahrensspezifische Unterstützung gewährleistet. Dabei soll mit Blick auf das Asylverfahren rasch ein gesetzlicher Vertreter durch die bereits in den Erstaufnahmestellen situierten Rechtsberater für die Interessen der Minderjährigen eintreten, ohne dass das Vorliegen der Voraussetzungen anderer ex lege Obsorgeberechtigten (wie nach § 207 ABGB) erst überprüft werden müsste.Die verfahrensrechtliche Sonderbestimmung des Paragraph 10, Absatz 3, BFA-VG 2014 geht allfälligen zivilrechtlichen Obsorgebetrauungen im Rahmen einer Interimskompetenz nach den Paragraphen 207, ff. ABGB als lex specialis vor. Die asylrechtliche Vertretungsregelung soll den Mangel einer gesetzlichen Vertretung im Verfahren vorläufig bis zur pflegschaftsgerichtlichen Obsorgeübertragung beheben. Damit wird Kontinuität und verfahrensspezifische Unterstützung gewährleistet. Dabei soll mit Blick auf das Asylverfahren rasch ein gesetzlicher Vertreter durch die bereits in den Erstaufnahmestellen situierten Rechtsberater für die Interessen der Minderjährigen eintreten, ohne dass das Vorliegen der Voraussetzungen anderer ex lege Obsorgeberechtigten (wie nach Paragraph 207, ABGB) erst überprüft werden müsste.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016190351.L04
Im RIS seit
22.11.2017
Zuletzt aktualisiert am
24.11.2017
Dokumentnummer
JWR_2016190351_20171018L04