Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
Ra 2016/17/0304
Entscheidungsdatum
22.11.2017
Index
E6J
34 Monopole
Norm
62005CJ0432 Unibet VORAB;
GSpG 1989 §53;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/17/0276 E 15. Dezember 2014 RS 2
Stammrechtssatz
Die Frage der Unionsrechtskonformität der in Rede stehenden Beschlagnahme war im Beschlagnahmeverfahren zu prüfen. Die Wahrung der aus dem Unionsrecht ableitbaren Rechte hat nach der Rechtsprechung des EuGH im Rahmen des mitgliedstaatlichen Verfahrensrechts zu erfolgen. Die Einräumung eigener bzw. zusätzlicher Rechtsbehelfe, in denen über die Frage der Unionsrechtskonformität abzusprechen wäre, ist nach Unionsrecht nicht geboten (vgl. das Urteil des EuGH vom 13. März 2007, Rs C- 432/05, Unibet, Rn 65).Die Frage der Unionsrechtskonformität der in Rede stehenden Beschlagnahme war im Beschlagnahmeverfahren zu prüfen. Die Wahrung der aus dem Unionsrecht ableitbaren Rechte hat nach der Rechtsprechung des EuGH im Rahmen des mitgliedstaatlichen Verfahrensrechts zu erfolgen. Die Einräumung eigener bzw. zusätzlicher Rechtsbehelfe, in denen über die Frage der Unionsrechtskonformität abzusprechen wäre, ist nach Unionsrecht nicht geboten vergleiche das Urteil des EuGH vom 13. März 2007, Rs C- 432/05, Unibet, Rn 65).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62005CJ0432 Unibet VORAB
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016170304.L08
Im RIS seit
14.12.2017
Zuletzt aktualisiert am
03.12.2018
Dokumentnummer
JWR_2016170304_20171122L08