Verwaltungsgerichtshof
15.12.2014
2011/17/0276
Die Frage der Unionsrechtskonformität der in Rede stehenden Beschlagnahme war im Beschlagnahmeverfahren zu prüfen. Die Wahrung der aus dem Unionsrecht ableitbaren Rechte hat nach der Rechtsprechung des EuGH im Rahmen des mitgliedstaatlichen Verfahrensrechts zu erfolgen. Die Einräumung eigener bzw. zusätzlicher Rechtsbehelfe, in denen über die Frage der Unionsrechtskonformität abzusprechen wäre, ist nach Unionsrecht nicht geboten vergleiche das Urteil des EuGH vom 13. März 2007, Rs C- 432/05, Unibet, Rn 65).