Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/17/0304

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/17/0276 E 15. Dezember 2014 RS 2

Stammrechtssatz

Die Frage der Unionsrechtskonformität der in Rede stehenden Beschlagnahme war im Beschlagnahmeverfahren zu prüfen. Die Wahrung der aus dem Unionsrecht ableitbaren Rechte hat nach der Rechtsprechung des EuGH im Rahmen des mitgliedstaatlichen Verfahrensrechts zu erfolgen. Die Einräumung eigener bzw. zusätzlicher Rechtsbehelfe, in denen über die Frage der Unionsrechtskonformität abzusprechen wäre, ist nach Unionsrecht nicht geboten vergleiche das Urteil des EuGH vom 13. März 2007, Rs C- 432/05, Unibet, Rn 65).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016170304.L08