Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2016/16/0108

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2016/16/0108

Entscheidungsdatum

24.11.2016

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Rechtssatz

Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise gilt auch im Bereich des Verkehrsteuerrechtes immer dann, wenn sich der Abgabenbehörde ein Sachverhalt darbietet, bei dem eine rein formal-rechtliche Beurteilung zu Ergebnissen führen würde, die dem Sinn und Zweck des betreffenden Abgabengesetzes klar zuwider laufen würden vergleiche das Erkenntnis vom 11. September 2014, 2013/16/0025, zur Frage der Leistung von Zuschüssen durch einen Treuhänder eines Gesellschafters).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016160108.L02

Im RIS seit

17.02.2017

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2018

Dokumentnummer

JWR_2016160108_20161124L02