Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2015/08/0032
Entscheidungsdatum
12.09.2018
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Eine Trennbarkeit von Absprüchen ist dann gegeben, wenn jeder Teil für sich allein ohne einen inneren Zusammenhang mit anderen Teilen einem gesonderten Abspruch zugänglich ist (vgl. VwGH 28.2.2013, 2012/10/0074).Eine Trennbarkeit von Absprüchen ist dann gegeben, wenn jeder Teil für sich allein ohne einen inneren Zusammenhang mit anderen Teilen einem gesonderten Abspruch zugänglich ist vergleiche VwGH 28.2.2013, 2012/10/0074).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015080032.L02
Im RIS seit
04.10.2018
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2018
Dokumentnummer
JWR_2015080032_20180912L02