Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2015/06/0033
Entscheidungsdatum
11.03.2016
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §59 Abs1;
VwGVG 2014 §27;
VwGVG 2014 §28;
Rechtssatz
Bei der Erteilung einer Baubewilligung wird über die Genehmigungsfähigkeit endgültig entschieden und damit tritt die Sachentscheidung des VwG an die Stelle des angefochtenen Bescheides, sodass es nicht sein kann, dass die Genehmigungsfähigkeit unter einzelnen Gesichtspunkten als gegeben erachtet wird, unter anderen jedoch nicht (Hinweis E vom 4. August 2015, Ra 2015/06/0039).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter Abspruch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015060033.L03
Im RIS seit
08.04.2016
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2016
Dokumentnummer
JWR_2015060033_20160311L03