Verwaltungsgerichtshof
11.03.2016
Ra 2015/06/0033
Bei der Erteilung einer Baubewilligung wird über die Genehmigungsfähigkeit endgültig entschieden und damit tritt die Sachentscheidung des VwG an die Stelle des angefochtenen Bescheides, sodass es nicht sein kann, dass die Genehmigungsfähigkeit unter einzelnen Gesichtspunkten als gegeben erachtet wird, unter anderen jedoch nicht (Hinweis E vom 4. August 2015, Ra 2015/06/0039).