Einvernehmen iSd § 4 AVG bedeutet Überstimmung der Meinungen beider Behörden über die Entscheidung (vgl. das E des VfGH VfSlg. Nr. 4395/1963), ein rechtmäßiges Vorgehen setzt daher eine übereinstimmende Willensbetätigung voraus (Hinweis E vom 24. Oktober 1995, 95/07/0046).Einvernehmen iSd Paragraph 4, AVG bedeutet Überstimmung der Meinungen beider Behörden über die Entscheidung vergleiche das E des VfGH VfSlg. Nr. 4395 aus 1963,), ein rechtmäßiges Vorgehen setzt daher eine übereinstimmende Willensbetätigung voraus (Hinweis E vom 24. Oktober 1995, 95/07/0046).