Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 19158 A/2015
Rechtssatznummer
11
Geschäftszahl
Ra 2015/03/0022
Entscheidungsdatum
30.06.2015
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr
Norm
AVG §8;
FlughafenBodenabfertigungsG 1998 §7;
VwGVG 2014 §17;
Rechtssatz
Es trifft zu, dass "im Zweifel" eine Beiziehung als Partei geboten ist; Ansprüche oder Verpflichtungen eines Mitbewerbers im Zulassungsverfahren nach § 7 FlughafenBodenabfertigungsG 1998, der im Auswahlverfahren unterlegen ist, die durch die Zulassung eines Dritten (des Rechtsmittelwerbers im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht) berührt würden, sind jedoch nicht zu erkennen.Es trifft zu, dass "im Zweifel" eine Beiziehung als Partei geboten ist; Ansprüche oder Verpflichtungen eines Mitbewerbers im Zulassungsverfahren nach Paragraph 7, FlughafenBodenabfertigungsG 1998, der im Auswahlverfahren unterlegen ist, die durch die Zulassung eines Dritten (des Rechtsmittelwerbers im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht) berührt würden, sind jedoch nicht zu erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030022.L11
Im RIS seit
30.07.2015
Zuletzt aktualisiert am
11.06.2018
Dokumentnummer
JWR_2015030022_20150630L11