Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2009/03/0154

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2009/03/0154

Entscheidungsdatum

29.02.2012

Index

L65003 Jagd Wild Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

JagdG NÖ 1974 §67 Abs1 Z5;
VwRallg;

Rechtssatz

Dem Begriff der "Vertrauenswürdigkeit" iSd Paragraph 67, Absatz eins, Ziffer 5, NÖ JagdG 1974 kommt unter Zugrundelegung des allgemeinen Sprachgebrauchs inhaltlich die Bedeutung von "Sich verlassen können" zu. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten - wobei das Gesamtverhalten zu würdigen ist - auf ein Persönlichkeitsbild schließen lässt, das mit jenen Interessen im Einklang steht, deren Wahrung der Behörde im Hinblick (hier) auf die Bestimmungen des Jagdgesetzes obliegt vergleiche dazu das zum Slbg JagdG ergangene, in seinen diesbezüglichen Erwägungen aber verallgemeinerungsfähige E vom 8. Juni 2005, 2002/03/0135).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009030154.X01

Im RIS seit

29.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2015

Dokumentnummer

JWR_2009030154_20120229X01

Rechtssatz für Ra 2015/03/0019

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0019

Entscheidungsdatum

09.09.2015

Index

L65003 Jagd Wild Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

JagdG NÖ 1974 §67 Abs1 Z5;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/03/0154 E 29. Februar 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Dem Begriff der "Vertrauenswürdigkeit" iSd Paragraph 67, Absatz eins, Ziffer 5, NÖ JagdG 1974 kommt unter Zugrundelegung des allgemeinen Sprachgebrauchs inhaltlich die Bedeutung von "Sich verlassen können" zu. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten - wobei das Gesamtverhalten zu würdigen ist - auf ein Persönlichkeitsbild schließen lässt, das mit jenen Interessen im Einklang steht, deren Wahrung der Behörde im Hinblick (hier) auf die Bestimmungen des Jagdgesetzes obliegt vergleiche dazu das zum Slbg JagdG ergangene, in seinen diesbezüglichen Erwägungen aber verallgemeinerungsfähige E vom 8. Juni 2005, 2002/03/0135).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030019.L02

Im RIS seit

08.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2017

Dokumentnummer

JWR_2015030019_20150909L02