Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2011/08/0195
Entscheidungsdatum
10.04.2013
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0095/63 E 30. Mai 1963 RS 3
(hier nur der erste Satz)
Stammrechtssatz
Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011080195.X01
Im RIS seit
10.05.2013
Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013
Dokumentnummer
JWR_2011080195_20130410X01