Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0095/63

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0095/63

Entscheidungsdatum

30.05.1963

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000095.X03

Im RIS seit

02.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2016

Dokumentnummer

JWR_1963000095_19630530X03

Rechtssatz für 2011/08/0195

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2011/08/0195

Entscheidungsdatum

10.04.2013

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0095/63 E 30. Mai 1963 RS 3 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011080195.X01

Im RIS seit

10.05.2013

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2013

Dokumentnummer

JWR_2011080195_20130410X01

Rechtssatz für 2012/08/0014

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2012/08/0014

Entscheidungsdatum

20.03.2014

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0095/63 E 30. Mai 1963 RS 3 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012080014.X01

Im RIS seit

24.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2014

Dokumentnummer

JWR_2012080014_20140320X01

Rechtssatz für Ro 2014/08/0020

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ro 2014/08/0020

Entscheidungsdatum

03.03.2016

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0095/63 E 30. Mai 1963 RS 3 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014080020.J02

Im RIS seit

01.04.2016

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2016

Dokumentnummer

JWR_2014080020_20160303J02