Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ro 2014/05/0009
Entscheidungsdatum
10.03.2014
Index
L82000 Bauordnung
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Rechtssatz
Nichtstattgebung - Abbruchauftrag - Der Antragsteller bekämpft mit seiner Revision gegen den angefochtenen Bescheid vom 13. Dezember 2013 einen an ihn ergangenen Abbruchauftrag betreffend ein bestimmtes Objekt. In seiner Revision verweist er unter anderem darauf, dass am 3. Jänner 2012 ein Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gestellt worden sei. Ein baupolizeilicher Abbruchauftrag darf erst nach rechtskräftiger Abweisung oder Zurückweisung eines Bauansuchens vollstreckt werden (Hinweis zur Rechtslage in Niederösterreich E 10.5.1994, Zl. 94/05/0031, mwN). Daraus folgt, dass der angefochtene Bescheid im Hinblick auf das derzeit noch anhängige Baubewilligungsverfahren betreffend den Antrag vom 3. Jänner 2012 nicht vollstreckt werden darf. Der angefochtene Bescheid ist somit derzeit einem Vollzug nicht zugänglich.
Schlagworte
Nichtvollstreckbare Bescheide
Besondere Rechtsgebiete Baurecht
Vollzug
Baubewilligung BauRallg6
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014050009.J01
Im RIS seit
14.07.2014
Zuletzt aktualisiert am
15.07.2014
Dokumentnummer
JWR_2014050009_20140310J01