Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18871 A/2014
Rechtssatznummer
10
Geschäftszahl
2013/12/0154
Entscheidungsdatum
23.06.2014
Index
68/01 Behinderteneinstellung
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/12/0156
2013/12/0155
Rechtssatz
Eine Ungleichbehandlung von Bediensteten einer Dienststelle gegenüber Bediensteten einer anderen Dienststelle ist - ungeachtet der Frage ihrer Sachlichkeit - jedenfalls nicht nach § 7b Abs. 1 BEinstG verboten, weil sie sich nicht nach dem Kriterium der Behinderung, sondern nach dem Kriterium der Dienststellenzugehörigkeit richtet.Eine Ungleichbehandlung von Bediensteten einer Dienststelle gegenüber Bediensteten einer anderen Dienststelle ist - ungeachtet der Frage ihrer Sachlichkeit - jedenfalls nicht nach Paragraph 7 b, Absatz eins, BEinstG verboten, weil sie sich nicht nach dem Kriterium der Behinderung, sondern nach dem Kriterium der Dienststellenzugehörigkeit richtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013120154.X10
Im RIS seit
24.07.2014
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017
Dokumentnummer
JWR_2013120154_20140623X10