Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18871 A/2014
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
2013/12/0154
Entscheidungsdatum
23.06.2014
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/02 Gehaltsgesetz
68/01 Behinderteneinstellung
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/12/0156
2013/12/0155
Rechtssatz
Die Versagung einer Belohnung mit dem bloßen Hinweis auf eine zu hohe Zahl von Krankenstandstagen wäre per se unsachlich (vgl. E 10.10.2012, 2010/12/0198). Sie könnte sogar eine objektive Diskriminierung eines Behinderten darstellen, was dann der Fall wäre, wenn die hohe Zahl von "Krankenständen" zumindest teilweise eine Folge der Behinderung oder deshalb erlittenen Mobbings gewesen ist.Die Versagung einer Belohnung mit dem bloßen Hinweis auf eine zu hohe Zahl von Krankenstandstagen wäre per se unsachlich vergleiche E 10.10.2012, 2010/12/0198). Sie könnte sogar eine objektive Diskriminierung eines Behinderten darstellen, was dann der Fall wäre, wenn die hohe Zahl von "Krankenständen" zumindest teilweise eine Folge der Behinderung oder deshalb erlittenen Mobbings gewesen ist.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013120154.X07
Im RIS seit
24.07.2014
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017
Dokumentnummer
JWR_2013120154_20140623X07