Verwaltungsgerichtshof
23.06.2014
2013/12/0154
Die Versagung einer Belohnung mit dem bloßen Hinweis auf eine zu hohe Zahl von Krankenstandstagen wäre per se unsachlich vergleiche E 10.10.2012, 2010/12/0198). Sie könnte sogar eine objektive Diskriminierung eines Behinderten darstellen, was dann der Fall wäre, wenn die hohe Zahl von "Krankenständen" zumindest teilweise eine Folge der Behinderung oder deshalb erlittenen Mobbings gewesen ist.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/12/0156
2013/12/0155