Anders als die Behörde offensichtlich meint, ist es nicht Voraussetzung für den leitenden Angestellten iSd § 1 Abs. 2 Z. 8 AZG, dass dieser strategische Entscheidungen für das gesamte Unternehmen trifft und das Unternehmen nach außen vertritt. Voraussetzung für den leitenden Angestellten ist vielmehr, dass dieser "wesentliche Teilbereiche" eines Betriebes eigenverantwortlich leitet, und - hiedurch - auf den Bestand und die Entwicklung des gesamten Unternehmens "Einfluss nimmt".Anders als die Behörde offensichtlich meint, ist es nicht Voraussetzung für den leitenden Angestellten iSd Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 8, AZG, dass dieser strategische Entscheidungen für das gesamte Unternehmen trifft und das Unternehmen nach außen vertritt. Voraussetzung für den leitenden Angestellten ist vielmehr, dass dieser "wesentliche Teilbereiche" eines Betriebes eigenverantwortlich leitet, und - hiedurch - auf den Bestand und die Entwicklung des gesamten Unternehmens "Einfluss nimmt".