Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18820 A/2014
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
2013/10/0209
Entscheidungsdatum
27.03.2014
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm
ApG 1907 §10 Abs2 idF 2006/I/041;
ApG 1907 §48 Abs2;
ApG 1907 §51 Abs3;
VwGG §34 Abs1 impl;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/10/0033 B 29. Februar 2012 RS 1
Stammrechtssatz
Das Recht geltend zu machen, dass kein Bedarf an einer neuen öffentlichen Apotheke bestehe (und somit auch die Legitimation gegen die Konzessionserteilung Beschwerde zu erheben), kommt dem Inhaber der Nachbarapotheke zu (vgl. E 2. September 2008, 2007/10/0299).Das Recht geltend zu machen, dass kein Bedarf an einer neuen öffentlichen Apotheke bestehe (und somit auch die Legitimation gegen die Konzessionserteilung Beschwerde zu erheben), kommt dem Inhaber der Nachbarapotheke zu vergleiche E 2. September 2008, 2007/10/0299).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und
Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des
Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013100209.X08
Im RIS seit
13.05.2014
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017
Dokumentnummer
JWR_2013100209_20140327X08