Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.2014

Geschäftszahl

2013/10/0209

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/10/0033 B 29. Februar 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Das Recht geltend zu machen, dass kein Bedarf an einer neuen öffentlichen Apotheke bestehe (und somit auch die Legitimation gegen die Konzessionserteilung Beschwerde zu erheben), kommt dem Inhaber der Nachbarapotheke zu vergleiche E 2. September 2008, 2007/10/0299).