Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2013/09/0038
Entscheidungsdatum
25.06.2013
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/09/0039
Rechtssatz
Beim Disziplinarrecht der Beamten handelt es sich nicht um vertyptes Strafrecht in dem Sinne, dass für jeden im Gesetz definierten Straftatbestand eine im Gesetz festgelegte Strafdrohung mit einem dem objektiven Unrechtsgehalt des Straftatbestandes angemessenen Strafrahmen festgelegt ist. Dem gegenüber hat die Disziplinarkommission eine Einschätzung des objektiven Unrechtsgehaltes der dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Dienstpflichtverletzung und damit den möglichen Rahmen einer in Betracht kommenden Disziplinarstrafe im konkreten Fall vorzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013090038.X01
Im RIS seit
31.07.2013
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2014
Dokumentnummer
JWR_2013090038_20130625X01