Wurde auf der Rechtsgrundlage des § 62 Abs 3 AWG 2002 ein Auftrag oder eine Anordnung erlassen und ihr nicht nachgekommen, so wird der Tatbestand des § 79 Abs 1 Z 17 AWG 2002 verwirklicht.Wurde auf der Rechtsgrundlage des Paragraph 62, Absatz 3, AWG 2002 ein Auftrag oder eine Anordnung erlassen und ihr nicht nachgekommen, so wird der Tatbestand des Paragraph 79, Absatz eins, Ziffer 17, AWG 2002 verwirklicht.