Verwaltungsgerichtshof
26.09.2013
2013/07/0047
Wurde auf der Rechtsgrundlage des Paragraph 62, Absatz 3, AWG 2002 ein Auftrag oder eine Anordnung erlassen und ihr nicht nachgekommen, so wird der Tatbestand des Paragraph 79, Absatz eins, Ziffer 17, AWG 2002 verwirklicht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/07/0049
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2013/07/0048 E 26. September 2013