Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.2013

Geschäftszahl

2013/07/0047

Rechtssatz

Wurde auf der Rechtsgrundlage des Paragraph 62, Absatz 3, AWG 2002 ein Auftrag oder eine Anordnung erlassen und ihr nicht nachgekommen, so wird der Tatbestand des Paragraph 79, Absatz eins, Ziffer 17, AWG 2002 verwirklicht.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2013/07/0049

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2013/07/0048 E 26. September 2013