Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2013/06/0057
Entscheidungsdatum
21.02.2014
Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/06/0058
Rechtssatz
Die Vorstellungsbehörde hat in ihrem Bescheid klar und deutlich jene Gründe, die sie zur Aufhebung des gemeindebehördlichen Bescheides bewogen haben, darzulegen, um so der Gemeindebehörde die Möglichkeit zu geben, im fortgesetzten Verfahren einen der Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde entsprechenden Bescheid zu erlassen (Hinweis E vom 19. Mai 1998, 97/05/0290).
Schlagworte
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der
Vorstellungsbehörde
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde
Ersatzbescheid
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013060057.X01
Im RIS seit
19.03.2014
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2016
Dokumentnummer
JWR_2013060057_20140221X01