Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2013/04/0153
Entscheidungsdatum
24.11.2014
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/04/0156
Rechtssatz
§ 7 AVG räumt den Parteien kein förmliches Ablehnungsrecht ein; die Behörde muss sich (mangels Verpflichtung, über einen dahingehenden Antrag bescheidmäßig abzusprechen) in der Begründung des das Verfahren abschließenden Bescheides mit der geltend gemachten Befangenheit auseinandersetzen.Paragraph 7, AVG räumt den Parteien kein förmliches Ablehnungsrecht ein; die Behörde muss sich (mangels Verpflichtung, über einen dahingehenden Antrag bescheidmäßig abzusprechen) in der Begründung des das Verfahren abschließenden Bescheides mit der geltend gemachten Befangenheit auseinandersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013040153.X03
Im RIS seit
11.02.2015
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015
Dokumentnummer
JWR_2013040153_20141124X03