Verwaltungsgerichtshof
24.11.2014
2013/04/0153
Paragraph 7, AVG räumt den Parteien kein förmliches Ablehnungsrecht ein; die Behörde muss sich (mangels Verpflichtung, über einen dahingehenden Antrag bescheidmäßig abzusprechen) in der Begründung des das Verfahren abschließenden Bescheides mit der geltend gemachten Befangenheit auseinandersetzen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/04/0156