Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2013/01/0151
Entscheidungsdatum
18.06.2014
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1985 §7;
VwRallg;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/01/0164 E 22. Mai 2014 RS 1
(hier nur zweiter Satz; 20. Mai 2012 als betreffender Zeitpunkt)
Stammrechtssatz
Die Wiener Landesregierung hat über das Ansuchen auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zutreffend nach der im Zeitpunkt der Bescheiderlassung geltenden Rechtslage - sohin auf der Grundlage des StbG 1985 - entschieden. Demgegenüber war die davon zu unterscheidende Frage, ob der Antragsteller die österreichische Staatsbürgerschaft mit Geburt durch Abstammung erlangt hat, nach den staatsbürgerrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die zum betreffenden Zeitpunkt (das ist gegenständlich 1961) in Geltung standen (vgl. aus der ständigen hg. Rechtsprechung etwa das Erkenntnis vom 19. September 2012, Zl. 2009/01/0003, mwN).Die Wiener Landesregierung hat über das Ansuchen auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zutreffend nach der im Zeitpunkt der Bescheiderlassung geltenden Rechtslage - sohin auf der Grundlage des StbG 1985 - entschieden. Demgegenüber war die davon zu unterscheidende Frage, ob der Antragsteller die österreichische Staatsbürgerschaft mit Geburt durch Abstammung erlangt hat, nach den staatsbürgerrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die zum betreffenden Zeitpunkt (das ist gegenständlich 1961) in Geltung standen vergleiche aus der ständigen hg. Rechtsprechung etwa das Erkenntnis vom 19. September 2012, Zl. 2009/01/0003, mwN).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013010151.X01
Im RIS seit
23.07.2014
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2014
Dokumentnummer
JWR_2013010151_20140618X01