Verwaltungsgerichtshof
18.06.2014
2013/01/0151
GRS wie 2012/01/0164 E 22. Mai 2014 RS 1
(hier nur zweiter Satz; 20. Mai 2012 als betreffender Zeitpunkt)
Die Wiener Landesregierung hat über das Ansuchen auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zutreffend nach der im Zeitpunkt der Bescheiderlassung geltenden Rechtslage - sohin auf der Grundlage des StbG 1985 - entschieden. Demgegenüber war die davon zu unterscheidende Frage, ob der Antragsteller die österreichische Staatsbürgerschaft mit Geburt durch Abstammung erlangt hat, nach den staatsbürgerrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die zum betreffenden Zeitpunkt (das ist gegenständlich 1961) in Geltung standen vergleiche aus der ständigen hg. Rechtsprechung etwa das Erkenntnis vom 19. September 2012, Zl. 2009/01/0003, mwN).