Verwaltungsgerichtshof
22.05.2014
2012/01/0164
Die Wiener Landesregierung hat über das Ansuchen auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zutreffend nach der im Zeitpunkt der Bescheiderlassung geltenden Rechtslage - sohin auf der Grundlage des StbG 1985 - entschieden. Demgegenüber war die davon zu unterscheidende Frage, ob der Antragsteller die österreichische Staatsbürgerschaft mit Geburt durch Abstammung erlangt hat, nach den staatsbürgerrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die zum betreffenden Zeitpunkt (das ist gegenständlich 1961) in Geltung standen vergleiche aus der ständigen hg. Rechtsprechung etwa das Erkenntnis vom 19. September 2012, Zl. 2009/01/0003, mwN).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2013/01/0026
ECLI:AT:VWGH:2014:2012010164.X01