Bei der Beurteilung der gehaltsrechtlichen Frage der Gebührlichkeit einer Verwendungszulage gemäß § 34 Abs. 1 GehG 1956 ist die dienstrechtliche Frage, ob die in Rede stehende Verwendung dem Beamten durch Weisungen wirksam entzogen werden konnte, selbstständig als Vorfrage zu überprüfen.Bei der Beurteilung der gehaltsrechtlichen Frage der Gebührlichkeit einer Verwendungszulage gemäß Paragraph 34, Absatz eins, GehG 1956 ist die dienstrechtliche Frage, ob die in Rede stehende Verwendung dem Beamten durch Weisungen wirksam entzogen werden konnte, selbstständig als Vorfrage zu überprüfen.