Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
Ra 2015/08/0194
Entscheidungsdatum
24.11.2016
Index
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/08/0109 E 15. Oktober 2014 RS 3
Stammrechtssatz
In solchen Fällen, in denen der rechtskräftige Einkommensteuerbescheid erst im Laufe des Quartals vorliegt, muss eine darauf gestützte Nachtragsvorschreibung jedenfalls nicht vor Beginn des nächsten Quartals vorgenommen werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. November 2000, 98/08/0177).In solchen Fällen, in denen der rechtskräftige Einkommensteuerbescheid erst im Laufe des Quartals vorliegt, muss eine darauf gestützte Nachtragsvorschreibung jedenfalls nicht vor Beginn des nächsten Quartals vorgenommen werden vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. November 2000, 98/08/0177).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015080194.L07
Im RIS seit
13.02.2017
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2018
Dokumentnummer
JWR_2015080194_20161124L07