Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.2014

Geschäftszahl

2012/08/0109

Rechtssatz

In solchen Fällen, in denen der rechtskräftige Einkommensteuerbescheid erst im Laufe des Quartals vorliegt, muss eine darauf gestützte Nachtragsvorschreibung jedenfalls nicht vor Beginn des nächsten Quartals vorgenommen werden vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. November 2000, 98/08/0177).