Verwaltungsgerichtshof
24.11.2016
Ra 2015/08/0194
GRS wie 2012/08/0109 E 15. Oktober 2014 RS 3
In solchen Fällen, in denen der rechtskräftige Einkommensteuerbescheid erst im Laufe des Quartals vorliegt, muss eine darauf gestützte Nachtragsvorschreibung jedenfalls nicht vor Beginn des nächsten Quartals vorgenommen werden vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. November 2000, 98/08/0177).