Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2012/05/0212

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 18710 A/2013

Rechtssatznummer

11

Geschäftszahl

2012/05/0212

Entscheidungsdatum

27.09.2013

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E12300000
E3L E13309900
58/02 Energierecht

Norm

32009L0072 Elektrizitätsbinnenmarkt-RL Art37 Abs4 litc;
ElWOG 2010 §10;
ElWOG 2010 §65 Abs2;
EURallg;

Rechtssatz

Aus Paragraph 10, ElWOG 2010 ergibt sich, dass Elektrizitätsunternehmen nicht nur Einsicht in die in dieser Bestimmung genannten Unterlagen und Aufzeichnungen bieten sowie Auskünfte über alle, den jeweiligen Vollzugsbereich betreffenden Sachverhalte erteilen müssen, sondern auch alle Informationen zur Verfügung zu stellen haben, die der Behörde eine sachgerechte Beurteilung ermöglichen.

Paragraph 65, Absatz 2, leg. cit. sieht vor, dass Stromhändler und sonstige Lieferanten, die Endverbraucher beliefern, sämtliche preisrelevanten Daten für mit Standardprodukten versorgte Endverbraucher der Regulierungsbehörde elektronisch zu übermitteln haben. Schon daraus ergibt sich ein Unterschied zwischen den Informationsbefugnissen der Regulierungsbehörde und den in einzelnen Auskunftspflichtgesetzen normierten Verpflichtungen, sodass die zu diesen Gesetzen ergangene Judikatur nicht einschlägig ist. Vor allem ist im vorliegenden Zusammenhang auf Artikel 37, Absatz 4, Litera c, der RL 2009/72/EG hinzuweisen, wonach die Regulierungsbehörden befugt sind, alle für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben maßgeblichen Informationen bei den Elektrizitätsunternehmen einzufordern, woraus ebenso deutlich wird, dass die Grenzen, die in der Judikatur für Auskunftsverlangen gemäß den Auskunftspflichtgesetzen gezogen werden, nicht auf die Informationsbefugnisse der Regulierungsbehörde übertragbar sind.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012050212.X11

Im RIS seit

18.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017

Dokumentnummer

JWR_2012050212_20130927X11