Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2012/03/0165

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

16

Geschäftszahl

2012/03/0165

Entscheidungsdatum

24.09.2014

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das Verfahren, das einen Antrag auf Wiederaufnahme eines bereits abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens zum Gegenstand hat, hat nicht den Zweck, die Frage einer in diesem abgeschlossenen Verwaltungsverfahren strittigen Parteistellung zu klären. Dies folgt schon daraus, dass sogar eine übergangene Partei nicht legitimiert ist, einen Antrag auf Wiederaufnahme jenes Verfahrens, dem sie zu Unrecht nicht beigezogen wurde, zu stellen, obgleich ihre Parteistellung in diesem Verfahren zu keinem Zeitpunkt umstritten war (Hinweis E vom 20. Dezember 1991, 90/17/0313).

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012030165.X16

Im RIS seit

13.11.2014

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2015

Dokumentnummer

JWR_2012030165_20140924X16