Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2010/09/0220
Entscheidungsdatum
24.03.2011
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/09/0219 E 24. März 2011 RS 2
Stammrechtssatz
Dem Antrag des Bf auf Verbindung des Verfahrens vor dem VwGH mit dem gleichgelagerten Verfahren des anderen handelsrechtlichen Geschäftsführers der GmbH war nicht stattzugeben, da hierauf einerseits kein Rechtsanspruch besteht und andererseits dem Bf kein rechtlicher Vorteil hieraus entstünde.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und
Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde
Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint
keineBESCHWERDELEGITIMATION
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010090220.X02
Im RIS seit
26.04.2011
Zuletzt aktualisiert am
04.07.2011
Dokumentnummer
JWR_2010090220_20110324X02