Verwaltungsgerichtshof
24.03.2011
2010/09/0220
GRS wie 2010/09/0219 E 24. März 2011 RS 2
Dem Antrag des Bf auf Verbindung des Verfahrens vor dem VwGH mit dem gleichgelagerten Verfahren des anderen handelsrechtlichen Geschäftsführers der GmbH war nicht stattzugeben, da hierauf einerseits kein Rechtsanspruch besteht und andererseits dem Bf kein rechtlicher Vorteil hieraus entstünde.