Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.2011

Geschäftszahl

2010/09/0220

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/09/0219 E 24. März 2011 RS 2

Stammrechtssatz

Dem Antrag des Bf auf Verbindung des Verfahrens vor dem VwGH mit dem gleichgelagerten Verfahren des anderen handelsrechtlichen Geschäftsführers der GmbH war nicht stattzugeben, da hierauf einerseits kein Rechtsanspruch besteht und andererseits dem Bf kein rechtlicher Vorteil hieraus entstünde.