Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
10
Geschäftszahl
Ra 2020/07/0068
Entscheidungsdatum
26.01.2023
Index
81/01 Wasserrechtsgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/07/0084 E 23. Februar 2012 RS 5 (hier ohne den letzten Satz)
Stammrechtssatz
Unter dem "allgemeinen Interesse" iSd § 63 lit. b WRG 1959 wird ein im Gegensatz zum Einzelinteresse allgemein bestehendes Interesse verstanden, das bei gleichem Sinngehalt als öffentliches Interesse gekennzeichnet ist (vgl. E 30. Juni 1992, 89/07/0135). Ein solches öffentliches Interesse kann auch an der geregelten Abwasserbeseitigung eines Einzelobjektes liegen.Unter dem "allgemeinen Interesse" iSd Paragraph 63, Litera b, WRG 1959 wird ein im Gegensatz zum Einzelinteresse allgemein bestehendes Interesse verstanden, das bei gleichem Sinngehalt als öffentliches Interesse gekennzeichnet ist vergleiche E 30. Juni 1992, 89/07/0135). Ein solches öffentliches Interesse kann auch an der geregelten Abwasserbeseitigung eines Einzelobjektes liegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020070068.L09
Im RIS seit
24.02.2023
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2023
Dokumentnummer
JWR_2020070068_20230126L10