Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
AW 2010/07/0045
Entscheidungsdatum
21.10.2010
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 2009/07/0004 B 16. März 2009 RS 1
(Hier: Stattgebung - Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes)
Stammrechtssatz
Stattgebung - Feststellung des Erlöschens einer wasserrechtlichen Bewilligung - Für die bfPartei ist im Rahmen ihrer Betriebsführung und landwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke die Beregnung und Bewässerung ihrer Grundstücke unerlässlich. Damit hat sie einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs. 2 VwGG dargestellt, der es rechtfertigt, die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.Stattgebung - Feststellung des Erlöschens einer wasserrechtlichen Bewilligung - Für die bfPartei ist im Rahmen ihrer Betriebsführung und landwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke die Beregnung und Bewässerung ihrer Grundstücke unerlässlich. Damit hat sie einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd Paragraph 30, Absatz 2, VwGG dargestellt, der es rechtfertigt, die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.
Schlagworte
Interessenabwägung
Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht
Unverhältnismäßiger Nachteil
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:AW2010070045.A02
Im RIS seit
14.01.2011
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2011
Dokumentnummer
JWR_2010070045_20101021A02