Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.2010

Geschäftszahl

AW 2010/07/0045

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie AW 2009/07/0004 B 16. März 2009 RS 1

(Hier: Stattgebung - Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes)

Stammrechtssatz

Stattgebung - Feststellung des Erlöschens einer wasserrechtlichen Bewilligung - Für die bfPartei ist im Rahmen ihrer Betriebsführung und landwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke die Beregnung und Bewässerung ihrer Grundstücke unerlässlich. Damit hat sie einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd Paragraph 30, Absatz 2, VwGG dargestellt, der es rechtfertigt, die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.