Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18708 A/2013
Rechtssatznummer
16
Geschäftszahl
2010/05/0202
Entscheidungsdatum
27.09.2013
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Der Bf hat die behauptete Befangenheit der Berichterin der belangten Behörde darauf gestützt, dass deren Ehegatte Vorsitzender des Aufsichtsrates der W. Holding GmbH sei. Eine gesellschaftsrechtliche Nahebeziehung dieser Gesellschaft zur Mitbeteiligten - nur damit könnte ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 3 AVG dargetan werden - wird aber nicht behauptet; allein "gute Kontakte" der Berichterin und ihres Ehegatten zur Stadt Wien vermögen den Anschein der Befangenheit nicht zu erwecken.Der Bf hat die behauptete Befangenheit der Berichterin der belangten Behörde darauf gestützt, dass deren Ehegatte Vorsitzender des Aufsichtsrates der W. Holding GmbH sei. Eine gesellschaftsrechtliche Nahebeziehung dieser Gesellschaft zur Mitbeteiligten - nur damit könnte ein wichtiger Grund im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 3, AVG dargetan werden - wird aber nicht behauptet; allein "gute Kontakte" der Berichterin und ihres Ehegatten zur Stadt Wien vermögen den Anschein der Befangenheit nicht zu erwecken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010050202.X16
Im RIS seit
29.10.2013
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017
Dokumentnummer
JWR_2010050202_20130927X16