Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18746 A/2013
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2010/05/0134
Entscheidungsdatum
10.12.2013
Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §8;
BauO NÖ 1996 §6 Abs2 Z2;
BauO NÖ 1996 §6;
BauRallg;
VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz
Mit den vom Nachbarn behaupteten Erschütterungen auf seinem Grundstück durch die Öffnung des Baugrundstückes für den öffentlichen Verkehr hat der Nachbar eine relevante Einwendung iSd § 6 Abs. 2 NÖ BauO 1996 erhoben. Zwar ist der PKW-Abstellplatz selbst nicht Gegenstand des in Rede stehenden Baubewilligungsverfahrens. Dies gilt aber nicht für die über das Baugrundstück führende Zufahrt zum PKW-Abstellplatz. Diese Zufahrt ist Gegenstand des vorliegenden Bauprojektes, weshalb der Nachbar Erschütterungen aus der Inanspruchnahme der Zufahrt im Baubewilligungsverfahren geltend machen konnte. Zur Beurteilung der damit verbundenen Immissionen wäre die Bauwerberin im Hinblick auf § 6 Abs. 2 Z 2 NÖ BauO 1996, letzter Halbsatz, allerdings zur Präzisierung ihres Bauansuchens in Bezug auf das Ausmaß der Inanspruchnahme dieser Zufahrt aufzufordern.Mit den vom Nachbarn behaupteten Erschütterungen auf seinem Grundstück durch die Öffnung des Baugrundstückes für den öffentlichen Verkehr hat der Nachbar eine relevante Einwendung iSd Paragraph 6, Absatz 2, NÖ BauO 1996 erhoben. Zwar ist der PKW-Abstellplatz selbst nicht Gegenstand des in Rede stehenden Baubewilligungsverfahrens. Dies gilt aber nicht für die über das Baugrundstück führende Zufahrt zum PKW-Abstellplatz. Diese Zufahrt ist Gegenstand des vorliegenden Bauprojektes, weshalb der Nachbar Erschütterungen aus der Inanspruchnahme der Zufahrt im Baubewilligungsverfahren geltend machen konnte. Zur Beurteilung der damit verbundenen Immissionen wäre die Bauwerberin im Hinblick auf Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 2, NÖ BauO 1996, letzter Halbsatz, allerdings zur Präzisierung ihres Bauansuchens in Bezug auf das Ausmaß der Inanspruchnahme dieser Zufahrt aufzufordern.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche
Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6
Baurecht Nachbar
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010050134.X02
Im RIS seit
27.12.2013
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017
Dokumentnummer
JWR_2010050134_20131210X02