§ 153 Abs. 2 und § 156 MinroG 1999 sehen - (anders als etwa § 119 Abs. 6 Z. 3 MinroG 1999 für das Verfahren zur Bewilligung von Bergbauanlagen) ein Mitspracherecht des Nachbarn nicht vor.Paragraph 153, Absatz 2 und Paragraph 156, MinroG 1999 sehen - (anders als etwa Paragraph 119, Absatz 6, Ziffer 3, MinroG 1999 für das Verfahren zur Bewilligung von Bergbauanlagen) ein Mitspracherecht des Nachbarn nicht vor.