Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2010/03/0073

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2010/03/0073

Entscheidungsdatum

24.07.2012

Index

16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §10 Abs5;
ORF-G 2001 §10 Abs6;
ORF-G 2001 §4 Abs5;

Rechtssatz

Dem ORF kommt ein weiter Spielraum zu, nach welchen journalistischen Kriterien Diskussionsrunden zusammenzusetzen sind. Das Objektivitätsgebot und das Gebot der Unparteilichkeit sind in diesem Zusammenhang vor allem über die sachlich begründete Auswahl des Kreises an Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Diskussionsrunde zu realisieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010030073.X02

Im RIS seit

17.08.2012

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2015

Dokumentnummer

JWR_2010030073_20120724X02

Rechtssatz für Ro 2014/03/0026

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ro 2014/03/0026

Entscheidungsdatum

30.06.2015

Index

16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §10 Abs5;
ORF-G 2001 §10 Abs6;
ORF-G 2001 §4 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/03/0073 E 24. Juli 2012 RS 2

Stammrechtssatz

Dem ORF kommt ein weiter Spielraum zu, nach welchen journalistischen Kriterien Diskussionsrunden zusammenzusetzen sind. Das Objektivitätsgebot und das Gebot der Unparteilichkeit sind in diesem Zusammenhang vor allem über die sachlich begründete Auswahl des Kreises an Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Diskussionsrunde zu realisieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014030026.J03

Im RIS seit

12.08.2015

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015

Dokumentnummer

JWR_2014030026_20150630J03