Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.07.2012

Geschäftszahl

2010/03/0073

Rechtssatz

Dem ORF kommt ein weiter Spielraum zu, nach welchen journalistischen Kriterien Diskussionsrunden zusammenzusetzen sind. Das Objektivitätsgebot und das Gebot der Unparteilichkeit sind in diesem Zusammenhang vor allem über die sachlich begründete Auswahl des Kreises an Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Diskussionsrunde zu realisieren.