Verwaltungsgerichtshof
24.07.2012
2010/03/0073
Dem ORF kommt ein weiter Spielraum zu, nach welchen journalistischen Kriterien Diskussionsrunden zusammenzusetzen sind. Das Objektivitätsgebot und das Gebot der Unparteilichkeit sind in diesem Zusammenhang vor allem über die sachlich begründete Auswahl des Kreises an Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Diskussionsrunde zu realisieren.